Regesten der Landgrafen von Hessen
1473 Juni 3
Heinrich III. stimmt der Übergabe Limburg, Molsbergs und Brechen zu
Regest-Nr. 9701
- Überlieferung
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Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 115. Mit Siegel. Regesten: Schüler, Niederbrechen, S. 9; Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2#demandt19542
- Regest
- Limburg. - Landgraf Heinrich von Hessen willigt ein, daß sein Schwiegervater (swehir) Graf Philipp von Katzenelnbogen den vierten Teil an den Schlössern, Städten und Orten (sloßen, steten und debeln) Limburg, Molsberg und Brechen, den er von ihm und dem Grafen Bernhard von Solms pfandweise innehat, an Ottilie von Nassau, Gräfin zu Thierstein, in der gleichen Weise übergibt, wie es der +Graf von Solms und Graf Philipp bisher innegehabt haben. Obwohl der Pfandbrief, den Graf Philipp vom Landgrafen darüber hat, nichts über eine weitere Übertragung der Pfandschaft besagt, gibt er doch seine Einwilligung dazu, behält sich aber den jederzeitigen Rückkauf für 6000 fl. vor.
Siegel des Ausstellers.
Geg. des donnerstagis nach dem sontage Exaudi 1473. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Solms-Braunfels, Grafen, Bernhard II. · Thierstein, Grafen, Ottilie, Frau Oswalds I., verw. Gräfin von Katzenelnbogen, geb. Gräfin von Nassau
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Weitere Orte
Limburg · Nassau, Grafen · Thierstein, Grafen · Katzenelnbogen, Grafen · Molsberg · Brechen · Solms, Grafen
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Sachbegriffe
Schwiegerväter · Pfandschaften · Pfänder, Einwilligung zur Weitergabe · Städte · Schlösser · Burgen · Pfandbriefe · Rückkaufrechte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9701 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9701> (Stand: 28.04.2024)