Regesten der Landgrafen von Hessen
1485 Juni 29
Landgräfin Mechthild bestätigt den Tausch ihrer Morgengabe
Regest-Nr. 4664
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 11, Nr. 114, Bl. 278. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 523, Nr. 1308. - Regest
- [Rotenburg. -] Landgräfin Mechthild geb. von Württemberg und Mömpelgard bekundet, daß sie dem Tausch mit ihrem ältesten Sohn Landgraf Wilhelm [I.] dem Älteren von Hessen zustimmt, demgemäß sie Niedenstein, das zu ihrer Morgengabe gehörte, zurückgibt und dafür Rengshausen erhält. Da Rengshausen einen höheren Ertrag einbringt als Niedenstein, sie aber in keiner Weise gesonnen ist, ihren ältesten Sohn zu benachteiligen, verzichtet sie darauf, daß er wie bisher verpflichtet sein soll, die aus ihren Gerichten Rotenburg und Felsberg verschriebenen 40 Pfd. einzulösen.
Siegel der Ausstellerin.
Rotenburg1485 uf mitwochen sanct Peters und Pauls tag der heiligen aposteln tag. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Mechthild, Frau Ludwigs II., geb. Gräfin von Württemberg · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I.
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Weitere Orte
Württemberg, Herzöge · Niedenstein · Rengshausen · Rotenburg, Gerichte · Felsberg · Rotenburg
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Sachbegriffe
Morgengaben · Land, Tausch von · Erträge, höhere · Gerichte · Einkünfte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4664 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4664> (Stand: 29.04.2024)