Regesten der Landgrafen von Hessen
1491 Juli 18
Bernd zur Malsburg und sein Sohn Hermann schwören dem Landgrafen Wilhelm I. Urfehde
Regest-Nr. 14991
- Überlieferung
-
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2193 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 321〉. Stückbeschreibung: Papier, faltenbrüchig (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel ist über Papier aufgedrückt (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge, Kasten 200, Nr. 29. - Regest
- Bernd von der Malsburg und Hermann, sein natürlicher Sohn, waren in Gefangenschaft Landgraf Wilhelms des Älteren von Hessen, da sie einige Bürger aus Höxter gefangen genommen hatten, diese aber nicht an die Herzogin Elisabeth von Braunschweig ausgeliefert hatten. Sie werden aus dem Gefängnis entlassen und schwören dem Landgrafen Urfehde, nachdem sie die Gefangenen von Höxter dem Landgrafen ausgeliefert hatten, jedoch seinem Kaplan und den päpstlichen Bullen unschädlich. Sie versprechen ferner, sich wegen ihres Streites mit der Herzogin Elisabeth von Landgraf Wilhelm vergleichen zu lassen.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
1491 montag nach divisionis apostolorum (lt. Findbuch).
- Nachweise
-
Aussteller
-
Empfänger
-
Siegler
-
Weitere Personen
Malsburg, Hermann von der · Braunschweig-Calenberg-Göttingen, Herzöge, Elisabeth, Frau Wilhelms II., geb. Gräfin von Stolberg
-
Weitere Orte
Braunschweig, Herzöge · Höxter (Kr. Höxter/Nordrhein-Westfalen), Bürger
-
Sachbegriffe
Gefangene, Freilassen von · Bürger · Fehden · Herzöge · Streitigkeiten, Vermitteln in · Urfehden · Söhne, natürliche
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 14991 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/14991> (Stand: 15.05.2024)