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Änderung der Landesverfassung nach Volksabstimmung, 9. Juli 1950

In Hessen findet eine Volksabstimmung über eine Änderung der Hessischen Verfassung statt. Bei einer Wahlbeteiligung von 33,8 % der Wahlberechtigten stimmen 739.947 mit Ja und 203.804 mit Nein. Dadurch werden folgende Änderungen der Verfassung wirksam:

  • Die Bestimmung, nach der die Mitglieder des Hessischen Landtags nach dem Verhältniswahlrecht zu wählen sind, wird gestrichen. Dadurch wird der Weg zu einem neuen Wahlgesetz frei. Nach dem Willen der Regierungsfraktionen soll dabei ein relatives Mehrheitswahlrecht eingeführt werden.

  • Das Wahlrecht zu den Gemeinde- und Gemeindeverbandswahlen muss nicht mehr dem Landtagswahlrecht entsprechen.
  • Nach dem bisherigen Wortlaut der Verfassung darf das Wahlgesetz nur die Bestimmung enthalten, dass eine Wählergruppe mindestens fünf Prozent der abgegebenen Stimmen erreichen muss, um im Hessischen Landtag vertreten zu sein. Nun darf in Zukunft ein Wahlgesetz den Wählergruppen auch andere Erfordernisse vorschreiben.

  • (OV)
Belege
Empfohlene Zitierweise
„Änderung der Landesverfassung nach Volksabstimmung, 9. Juli 1950“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/974> (Stand: 9.7.2023)
Ereignisse im Juni 1950 | Juli 1950 | August 1950
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