Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1494 Juni 5

Köln fordert zu Unrecht bezahlte Geldsumme zurück

Regest-Nr. 10238

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Historisches Archiv der Stadt Köln, Briefbuch 88, Bl. 172'.
Regesten: Kuske, Quellen 2, S. 678 Nr. 1353.
Regest
Köln an Johann, Herrn zu Runkel: Zur Zeit, so sich die irrunge tuschen unseren herren churfursten hielte, verkauften die städtischen Weinunterkäufer Tielmann und Hermann Durstgin für Thomas von Oppenheim Weine, die er bei Andries Hoecker (1) in Köln liegen hatte und lieferten ihm das Geld aus. Dieses mussten sie zum zweiten Male auch an Niclais, den Zollschreiber in St. Goar, angeblich auf Befehl Landgraf Ludwigs von Hessen [so das Regest. Gemeint ist sicherlich Wilhelm III.] zahlen. Es stellte sich heraus, dass die Angaben des Niclais nicht auf Wahrheit beruhten. Soll den beiden die Summe zurückgeben lassen.
Hoecker ist im Jahr 1485 in England; er beerbt eine Schwester, die in Unna wohnte; im Jahre 1492 wird er als Rentgläubiger von Koblenz und Boppard genannt (Briefbuch 34/35, 256 - 37, 310').
Nachweise

Weitere Personen

Runkel, Herren, Johann · Durstgin, Tielmann · Durstgien, Hermann · Oppenheim, Thomas von · Niclais, Zollschreiber in St. Goar · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Köln · Koblenz · Boppard · St. Goar, Zollschreiber · Unna

Sachbegriffe

Verkäufe · Weinhändler · Händler · Zölle, zu Unrecht erhobene · Zollschreiber, betrügerische · Schwestern · Rentgläubiger

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Kuske, Kölner Handel 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 10238 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/10238> (Stand: 29.04.2024)