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Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frankfurt nimmt die Arbeit auf, 2. Januar 1949

Die neu gegründete Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nimmt in Frankfurt am Main ihre Arbeit auf. Das am 18. November 1948 gegründete Kreditinstitut hat den Auftrag, mittels der Vergabe von zinsgünstigen Darlehen den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft zu finanzieren. Die KfW ist die erste vom deutschen Gesetzgeber nach dem Krieg geschaffene öffentlich-rechtliche Bank. Zugleich ist sie zusammen mit der etwas später, am 11. Mai 1949 gegründeten Landwirtschaftlichen Rentenbank, die ebenfalls ihren Sitz in Frankfurt hat, und mit der Vergabe von Krediten Investitionen in der Agrarwirtschaft und ländlichen Entwicklung fördert, eine von zwei als Anstalten des öffentlichen Rechts auf Bundesebene arbeitenden Förderbanken in Westdeutschland. Das Startkapital der KfW, die zu Betriebsbeginn mit einem Eigenkapital von einer Million DM ausgestattet ist, stammt vorrangig aus Mitteln des als „Marshallplan“ bekannten Europäischen Wiederaufbauprogrammes (European Recovery Program, ERP). Erster Vorsitzender des Verwaltungsrates ist der frühere Ministerialdirektor im Reichswirtschaftsministerium Otto Schniewind (1887–1970), sein Stellvertreter der spätere Vorstandssprecher der Deutschen Bank AG Hermann Josef Abs (1901–1994).
(KU)

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„Kreditanstalt für Wiederaufbau in Frankfurt nimmt die Arbeit auf, 2. Januar 1949“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/156> (Stand: 26.11.2022)
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