Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1496 Oktober 22

Landgraf Wilhelm befreit Matthias Wulf vom Gerichtszwang in Driedorf

Regest-Nr. 6251

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 25, Bl. 21v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 685 Nr. 1809.
Regest
[Alsfeld]. - Landgraf Wilhelm bekundet, daß sein Untersasse Matthias Wulf zu Güsternhain Straße und Land baut, weshalb er gelegentlich verhindert ist, der Vorladung des Gerichtes zu Driedorf rechtzeitig zu folgen. Landgraf Wilhelm verleiht deshalb ihm und seiner Frau Else auf ihrer beider Lebzeiten die Befreiung vom Gerichtszwang zu Driedorf, so daß sie dort niemand zu antworten oder Rechts zu pflegen schuldig sind, auch dortselbst nicht vorgeladen werden dürfen. Wer Forderungen an die Eheleute zu haben vermeint, muß sie deswegen vor dem landgräflichen Kanzleigericht ansprechen, wo sie sich dann zu verantworten haben. Landgraf Wilhelm erteilt dem Driedorfer Schultheißen und den dortigen Schöffen den Befehl, diese Freiheiten zu beachten und siegelt.
Alsfeld uf sant Severus tag 1496.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wulf von Güsternhain, Matthias · Wulf von Güsternhain, Else, Frau des Matthias

Weitere Orte

Driedorf, Schultheiße · Driedorf, Gerichte · Driedorf, Schöffen · Güsternhain

Sachbegriffe

Untersassen · Ehefrauen · Gerichtszwänge · Gerichtsstände · Kanzleigerichte · Gerichtszwänge, Befreiung vom · Rechtspflege · Forderungen, rechtliche · Straßenbau · Schultheiße · Schöffen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6251 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6251> (Stand: 30.04.2024)