Regesten der Landgrafen von Hessen
1538 Juni 24
Revers des Peter von Utrich über seine Aufnahme zum Hauptmann
Regest-Nr. 15475
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2789 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 897〉. Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch). Siegel: Ringpetschier unter Papier (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Kassel. - Revers des Peter von Utrich für Landgraf Philipp von Hessen über seine Aufnahme als Fußknechtshauptmann für ein Jahr von heute an mit einer gegenseitigen vierteljährlichen Kündigungsfrist. Er verpflichtet sich, dem Landgrafen auf Erfordern so viele Knechte in Sold zu bringen, als ihm möglich ist, und erhält ein Jahrgeld in Höhe von 100 fl.
Der Bestallungsbrief vom gleichen Tag ist inseriert.
Siegel des mainzischen Obersten Carl Pfennig. -
Wortlaut der Datierung
Cassel 1538 uf St. Johannis Baptiste tagk (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Oberste · Hauptmänner · Fußknechte · Reverse · Dienstgelder · Diener, Aufnahme als · Bestallungsbriefe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15475 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15475> (Stand: 18.05.2024)