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Hessischer Landtag beschließt Bereinigung des Landesrechts, 31. Januar 1962

Der Hessische Landtag beschließt das „Gesetz zur Bereinigung des Hessischen Landesrechts“. Damit werden alle Rechtsvorschriften, die am 31. Dezember 1961 in Hessen gültig waren und nicht in diesem Gesetz ausdrücklich aufgeführt werden, aufgehoben. Zu den Rechtsvorschriften, die nach wie vor Gültigkeit besitzen, gehören auch zahlreiche Gesetze und Verordnungen aus der ersten Hälfte des 20. und aus dem 19. Jahrhundert. Dazu zählen etwa Paragraphen der „Verordnung betreffend die Bewachung der Rheindämme bei hohem Wasser“ vom 8. Dezember 1825, der „Verordnung, die Bildung der Vorstände der israelitischen Religionsgemeinschaften und die Verwaltung des Vermögens derselben betreffend“ vom 2. November 1841 oder des „Patents wegen Einführung des Allgemeinen Landrechts ... in die von den Preußischen Staaten getrennt gewesenen und mit denselben wiedervereinigten Provinzen“ vom 9. September 1814.
(OV)

Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Hessischer Landtag beschließt Bereinigung des Landesrechts, 31. Januar 1962“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4496> (Stand: 6.2.2022)
Ereignisse im Dezember 1961 | Januar 1962 | Februar 1962
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