Regesten der Landgrafen von Hessen
1494 Februar 13
Hans von Lüder verpfändet eine landgräfliche Pfandschaft weiter
Regest-Nr. 6618
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 178, Bl. 121v. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 873 Nr. 2276. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß Hans von Lüder (Ludder) und Engelbrecht von Belinhausen, sein Schwiegersohn, den Hof zu Belinhausen an Philipp Knoblauch für 100 fl. mit einer jährlichen Gülte von 5 fl. weiterverpfändet (verunderpfent) haben. Der Landgraf erteilt seine Zustimmung, doch müssen sie den Hof binnen sechs Jahren wieder einlösen. Geschieht das nicht, fällt das Einlösungsrecht an den Landgrafen.
Siegel des Ausstellers.
Am dornstage nach Esto Michi a. d. 1494. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Lüder, Hans von · Belinhausen, Engelbrecht von · Knoblauch, Philipp [I.]
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Schwiegersöhne · Verwandte · Höfe · Gülten, jährliche · Pfandschaften · Wiedereinlösungsrechte · Wiederkaufsrechte · Pfänder, Auslösen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6618 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6618> (Stand: 01.05.2024)