Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 Juni 17
Philipp von Solms erhält den Zehnten in Niederweisel
Regest-Nr. 6594
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 153, Bl. 102. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 2251. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. überläßt seinem Rat Graf Philipp von Solms, Herrn zu Münzenberg, der ihm eine Summe Geld vorgelegt hat, den landgräflichen Anteil am Zehnten zu Niederweisel, den einer seiner (Landgraf Wilhelms) Vorfahren dem Bartholomäusstift zu Frankfurt wiederlöslich verpfändet hat, worüber der Graf die Gegenurkunde (gegenwechsel) in Händen hat. Er bringt ihm einen höheren Nutzen. Der Landgraf verzichtet auf das Einlösungrecht und überläßt es dem Grafen.
Siegel des Ausstellers.
Am montag nach sant Vitus tag a. d. 1493. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Solms-Lich, Grafen, Philipp
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Weitere Orte
Münzenberg, Herren · Niederweisel, Zehnter · Frankfurt, Bartholomäusstift
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Sachbegriffe
Räte · Grafen · Herren · Wiederkaufsrechte · Stifte · Zehntanteile · Gegenurkunden · Einlösungsrechte · Pfänder, Auslösen von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6594 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6594> (Stand: 01.05.2024)