Regesten der Landgrafen von Hessen
1459 September 3
Weistum des Dorfs Langenhain über die Pflichten der Einwohner von Nordenstadt gegenüber den Herren von Eppstein
Regest-Nr. 16223
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4682 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 186〉. Stückbeschreibung: Pergament, am Rand leicht beschädigt, aufgezogen. Siegel: Rest vom Siegel erhalten. Rückvermerke: langenhane kuntschafft 1459. - Regest
- Schultheiß, Schöffen und ganze Gemeinde von Langenhain erklären, daß sie nach eingehender Beratung feststellen, daß sie nie etwas anderes gehört hätten, als daß die Einwohner von Nordenstadt egal wem sie angehören verpflichtet seien, dem Herren von Eppstein Folge zu leisten. Vor sechs oder acht Jahren hätten einige Bewohner Nordenstadts, die dem Grafen Johann von Nassau angehören, die Folge nicht geleistet mit der Begründung, daß sie dem Grafen von Nassau Urfehde geleistet hätten, und zu diesem Zeitpunkt der Herr von Eppstein mit dem Grafen von Nassau in Streit lag.
Siegel des Johann Metzenheim, Pfarrer in Delkenheim. -
Wortlaut der Datierung
mandag nach sant Egidius dag 1459.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
Langenhain (Main-Taunus-Kreis) · Nordenstadt (Stadt Wiesbaden) · Delkenheim (Stadt Wiesbaden)
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Sachbegriffe
Weistume · Urfehden · Heeresfolge · Schutz und Schirm · Grafen · Schultheiße · Schöffen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
am Original
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16223 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16223> (Stand: 17.05.2024)