Regesten der Landgrafen von Hessen
1495 Januar 29
Wilhelm III. schlichtet einen Streit wegen einer Wittumsverschreibung
Regest-Nr. 4732
- Überlieferung
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Ausfertigung: Fürst zu Solms-Hohensolms-Lich'sches Archiv Lich, Kasten 2, Pergament, aufgedrücktes Siegel unter Papierdecke. Regesten: Solmser Urkunden 2 S. 315, Nr. 2203. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. von Hessen bekundet, daß Gottfried von Eppstein-Münzenberg, Graf zu Diez, und Graf Philipp von Solms-Münzenberg am 27. Januar (Dienstag nach Conversio Pauli) ihre Streitigkeiten wegen der den Kindern des Gottfried auf Grund einer Wittumsverschreibung zugefallenen 2250 rh. fl. ihm zur Entscheidung übertragen haben, und daß er darauf festgesetzt habe, daß Philipp diese Summe nebst 112 ½ fl. von der jährlichen Gülte bei ihm hinterlegen solle. Außerdem setzt er auf den 23. März (Montag nach Oculi) einen Tag in der Kanzlei zu Marburg fest.
Siegel des Ausstellers.
Donnerstag nach Conversio Pauli. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Eppstein-Münzenberg, Herren, Gottfried IX., Graf zu Diez · Solms-Lich, Grafen, Philipp
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Grafen · Streitigkeiten · Kinder, nachgelassene · Wittumsverschreibungen · Wittume · Gülten, jährliche · Kanzleien · Geld, Hinterlegung von
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Solmser Urkunden 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4732 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4732> (Stand: 02.05.2024)