Regesten der Landgrafen von Hessen
1546 April 29
Urfehde des Heinrich Rudolf
Regest-Nr. 15560
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2398 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 0, Nr. 1143〉. Stückbeschreibung: Papier, zwei Blatt folio (lt. Findbuch). Siegel: Das Siegel unter Papierdecke (lt. Findbuch). Regesten: Staatsarchiv Marburg, Findbuch zum Samtarchiv, Nachträge. - Regest
- Heinrich Rudolf aus Oberelsungen, der trotz fürstlichen Verbots einem Hirsch die Haut abgezogen und diese verkauft hatte und deshalb im Gefängnis des Landgrafen war, schwört bei seiner Entlassung Urfehde. Er verspricht, sich nicht zu rächen, und will bei Urfehdebruch als meineidig und treulos gelten. Er stellt Bürgen, die ihn im Übertretungsfall zurück ins Gefängnis bringen und für jeden Bruch 50 fl. zahlen sollen.
Siegel des Rates Hans Seitz. -
Wortlaut der Datierung
1546 dunrstag nach Ostern (lt. Findbuch).
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Wilderer · Hirsche · Gefangene, Freilassen von · Urfehden · Räte · Bürgen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Findbuch zum Samtarchiv, Nachtrag 0
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15560 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15560> (Stand: 06.05.2024)