Regesten der Landgrafen von Hessen
1462 April 5
Erzbischof Dieter von Mainz teilt Mellnau mit, daß er Landgraf Heinrich das Einlösungsrecht gewährt hat
Regest-Nr. 16292
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4779 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv〉. Stückbeschreibung: Papier. Siegel: Siegelrest auf der Rückseite. Rückvermerke: Mulnauwe 1462. - Regest
- Höchst. - Erzbischof Dieter von Mainz teilt Schultheiß, Schöffen, Bürgermeister, Räten, Gemeinde, den Wärtern und Turmwächtern seiner Burg und dem Tal zu Mellnau mit, daß er dem Landgrafen Heinrich von Hessen gestattet hat, den vom Stift Mainz an Gottfried und Fyen von Hatzfeld und Johann von der Rabenau verpfändeten Teil der Burg und des Tales auszulösen. Befiehlt ihnen, dem Landgrafen oder dessen Bevollmächtigten deshalb Huldigung, Gelübde und Eide zu tun. Er entbindet sie mit dieser Urkunde aller Eide, die sie ihm oder dem Stift Mainz geleistet haben, bis das Stift Mellnau wieder vom Landgrafen auslöst.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
geben zu Hoest Montag nach dem Sontag Judica 1462.
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Burgen · Bürgermeister · Burgen, Personal auf · Eide, Entbinden von · Huldigungen · Pfandschaften · Erzbischöfe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
am Original
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16292 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16292> (Stand: 01.05.2024)