Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1414 November 10

Vergleich zwischen Ludwig I. und Heinrich Huppuffe

Regest-Nr. 2847

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 4, Nr. 307, Bl. 79v-80.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 261 Nr. 681.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] bekundet, daß wegen der Forderungen, die er an das Gut des Lichtenauer Bürgers Heinrich Huppuffe hatte, der dortige Rat zwischen ihnen vermittelt hat. Landgraf Ludwig [I.] verzichtet auf seine Forderungen, mit Ausnahme der 100 fl., die der Rat jetzt innehat. Sie soll man mit Zustimmung des Landgrafen in einer Rente anlegen, die Huppuff lebenslänglich erhalten soll. Nach seinem Tode fällt das Kapital an den Landgrafen. Mit den übrigen Gülten will der Landgraf nichts zu schicken haben, auch nicht mit den 100 fl., die Huppuff der Stadt zur Besserung ihres Baues gegeben hat. Wenn Huppuff seine Nahrung nicht mehr selbst erwerben kann, wird ihn der Landgraf mit einem Spitalplatz versorgen.
Siegel des Ausstellers.
Uff den sonnabint vor sente Mertinstag des heilgen bischoffis 1414.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Huppuffe, Heinrich

Weitere Orte

Lichtenau, Bürger

Sachbegriffe

Forderungen · Güter · Bürger · Räte · Vergleiche · Renten · Nutznieß, lebenslanger · Gülten · Baumaßnahmen · Altersversorgungen · Spitalplätze

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 2847 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/2847> (Stand: 03.05.2024)