Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Kabinett nimmt Gesetzesentwurf zu Familienstiftungen an, 13. Dezember 1951
Das hessische Kabinett nimmt einem Gesetzesentwurf über Familienstiftungen an. Das neue Gesetz sieht vor, dass die Veräußerungsfrist von Grundstücken nach Ablauf der Familien-Fideikommisse bis zum 31. Dezember 1954 verlängert wird.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 14.12.1951, S. 3
- Empfohlene Zitierweise
- „Kabinett nimmt Gesetzesentwurf zu Familienstiftungen an, 13. Dezember 1951“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3969> (Stand: 24.5.2018)