Regesten der Landgrafen von Hessen
1496 September 24
Landgraf Wilhelm kauft einen Teil des Gerichts Bürgeln
Regest-Nr. 6245
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 19, Bl. 15. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 683 f., Nr. 1803. - Regest
- Landgraf Wilhelm bekundet, daß ihm Groppe von Fleckenbühl seinen Teil des Gerichtes zu Bürgeln wiederkäuflich verkauft, vorher aber schon Mußhennchen seinen Teil des Opferamtes in Schönstadt auf Lebenszeit zugesagt und demgemäß den Landgrafen gebeten hat, diesen lebenslänglich im genannten Amte zu belassen. Der Landgraf entspricht dieser Bitte und bestätigt Mußhennchen im genannten Teil des Opferamtes in Schönstadt. Er soll Pfarrer und Pfarrleuten alles leisten, wozu ein Opfermann verpflichtet ist.
Siegel des Ausstellers.
Am sonobint nach Matthei a. d. 1496. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Groppe von Fleckenbühl, gen. von Bürgeln · Mußhennchen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Gerichte · Verkäufe · Wiederkaufsrechte · Opferämter · Ämter · Pfarrer · Pfarrleute · Opferamtmänner
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6245 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6245> (Stand: 29.04.2024)