Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1496 September 24

Landgraf Wilhelm kauft einen Teil des Gerichts Bürgeln

Regest-Nr. 6245

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 19, Bl. 15.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 683 f., Nr. 1803.
Regest
Landgraf Wilhelm bekundet, daß ihm Groppe von Fleckenbühl seinen Teil des Gerichtes zu Bürgeln wiederkäuflich verkauft, vorher aber schon Mußhennchen seinen Teil des Opferamtes in Schönstadt auf Lebenszeit zugesagt und demgemäß den Landgrafen gebeten hat, diesen lebenslänglich im genannten Amte zu belassen. Der Landgraf entspricht dieser Bitte und bestätigt Mußhennchen im genannten Teil des Opferamtes in Schönstadt. Er soll Pfarrer und Pfarrleuten alles leisten, wozu ein Opfermann verpflichtet ist.
Siegel des Ausstellers.
Am sonobint nach Matthei a. d. 1496.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Groppe von Fleckenbühl, gen. von Bürgeln · Mußhennchen

Weitere Orte

Bürgeln, Gerichte · Schönstadt, Opferamt

Sachbegriffe

Gerichte · Verkäufe · Wiederkaufsrechte · Opferämter · Ämter · Pfarrer · Pfarrleute · Opferamtmänner

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6245 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6245> (Stand: 29.04.2024)