Regesten der Landgrafen von Hessen
1452 Februar 27
Urfehde der Brüder Peter und Henne Plehorn
Regest-Nr. 15855
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 2906 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 61〉. Stückbeschreibung: Aufgezogen. Siegel: Die beiden ursprünglich rückseitig aufgedrückten Siegel fast völlig zerstört. Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1324 Nr. 4728. - Regest
- Die Brüder Peter und Henne Plehorn bekunden, daß Henne wegen ihrer Vergehen gegen Junker Philipp Groschlag und dessen Hörige in Darmstadt eingekerkert worden war, aber auf Veranlassung Graf Philipps von Katzenelnbogen d.J. und etlicher anderer Herren und Junker mit Zustimmung Philipp Groschlags und seiner Mutter wieder freigegeben und dadurch im Leben belassen worden ist. Die Brüder schwören dem Grafen Philipp von Katzenelnbogen d.Ä. und d.J. nichts mehr gegen ihre Lande und Leute zu unternehmen oder zu veranlassen, da sie der Grafschaft Katzenelnbogen von Geburts wegen angehören.
Siegel der Aussteller. -
Wortlaut der Datierung
G. off den sondag nach sancti Mathias tag des helgen aposteln 1452.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp II.
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Hörige · Söhne · Brüder · Junker · Gefangene, Freilassen von · Strafen, Erlassen von · Urfehden
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 15855 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/15855> (Stand: 29.04.2024)