Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1444 März 10

Daniel von Mudersbach legt Urkunden als Beweise im Streit zwischen Graf Johann von Katzenelnbogen und Reinhard von Westerburg vor

Regest-Nr. 16001

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag Akten, Rotulus 3, Nr. 7, Konzept.
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3177 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 332⟩.
Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium XIV, fol. 243v; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1169 Nr. 4149.
Regest
Ritter Daniel von Mudersbach ließ am heutigen Dienstag zwischen 8 und 9 Uhr die durch die trierer Räte zu Boppard getroffene Übereinkunft [von 1444 Februar 11] zwischen Graf Johann von Katzenelnbogen und Reinhard, Herrn zu Westerburg und Schaumburg, durch den gräflichen Schreiber Thielchen vor den Schiedsleuten und dem Obermann verlesen. Schiedsmänner waren von Seiten Graf Johanns Walrabe von Koppenstein und Wilhelm von Schönborn, von Seiten Reinhards Johann Brömser und Wiegand von Steinbach d.J. und Obermann Diether Kämmerer. Danach ließ Daniel eine weitere, früher getroffene Übereinkunft verlesen und erklärte daraufhin mündlich, daß dem Grafen Diether von Katzenelnbogen 1000 fl. auf ein Drittel von Schaumburg verschrieben worden seien, was Reinhards Eltern beurkundet, beschworen und besiegelt hätten. Da nun in der einen Übereinkunft klar geschrieben stehe, daß die neue Summe mit der in den alten Urkunden Graf Johanns über Schaumburg enthaltenen zu einer Summe zusammengelegt und eine neue Urkunde darüber ausgefertigt werden solle und die Urkunde über die 1000 fl. unbeschädigt im Besitz des Grafen sei, sei dieser der Meinung, daß Reinhard dem nachkommen müsse. Daraufhin wurden die beiden Übereinkünfte (anlaiß) und die besiegelte Urkunde übergeben.
Es antwortet der Vetter im Namen Reinhards, daß Graf Johann noch zwei Urkunden innehabe, eine über 800 fl., der Reinhard Genüge tun wolle, ausgenommen 150 fl., die zu verbauen gewesen wären, die er aber auch anerkenne, wenn nachgewiesen werde, daß sie tatsächlich verbaut worden seien; und eine Urkunde über 1000 fl., die er auch anerkenne. Was die andere Urkunde über 1000 fl. betreffe, so sei ein Schiedsspruch (entscheitsbrieff) über eine Anzahl Gebrechen zwischen den Herren von Westerburg und Schaumburg vorhanden, nämlich über 200 Pfund, die jährlich der Frau Kunigunde fällig gewesen wären, auf deren Rückstände aber verzichtet worden sei, über die Korngülte zu Mensfelden und wie sie sich zueinander verhalten sollten. Reinhard sei der Meinung, daß die Streitigkeiten darin geschlichtet worden seien und daß er deshalb nicht verpflichtet sei, auch noch die 1000 fl. zu erlegen.
Daniel und Thielchen antworteten, daß die Urkunde über 1000 fl. und keine andere zur Verhandlung stehe, und ließen zur weiteren Klarstellung noch eine besiegelte Urkunde des Westerburgers und seiner Frau verlesen, in der diese eidlich geloben, daß die alte und die neue Summe zusammengelegt werden sollten. Auch diese Urkunde wurde übergeben.
Der Vetter antwortete, daß Reinhard gleichlautende Urkunden habe, die zu übergeben nicht nötig seien, da sie mit den durch Daniel eingereichten übereinstimmten.
Damit sind Herr Daniel und Thielchen geschieden, nachdem sie zuvor auch ihre mündlichen Ausführungen niedergeschrieben und übergeben hatten.
Siegel Daniels und Thielchens.

Wortlaut der Datierung

D. uff den dinstag nach dem sonnentage Reminiscere 1444.

Nachweise

Aussteller

Mudersbach, Daniel [II.] von

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Johann IV. · Westerburg, Herren, Reinhard III.

Siegler

Mudersbach, Daniel [II.] von · Thielchen, Schreiber Graf Johanns von Katzenelnbogen

Weitere Personen

Koppenstein, Walrabe von · Schönborn, Wilhelm [I.] von · Brömser, Johann · Steinbach, Wiegand d.J. von · Kämmerer, Diether · Katzenelnbogen, Grafen, Diether VIII. · Westerburg, Herren, Kunigunde, Frau Reinhards I., geb. von Sayn · Westerburg, Herren, Margareta, Frau Reinhards III., geb. von Leiningen

Weitere Orte

Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Schaumburg (Gem. Balduinstein/Gem. Diez/Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Mensfelden (Lkr. Limburg-Weilburg)

Sachbegriffe

Streitigkeiten, Vermitteln in · Urkunden, als Beweismittel · Abgaben, Getreide · Instandhaltungsverpflichtungen · Schiedsrichter · Schreiber · Räte · Schiedssprüche · Gülten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 16001 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16001> (Stand: 28.04.2024)