Regesten der Landgrafen von Hessen
vor 1476 Februar 29
Graf Philipp von Katzenelnbogen bittet um das Jagdrecht im Hauser Wald
Regest-Nr. 16243
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 4718 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 55, Nr. 14〉. Stückbeschreibung: Nicht vollzogene, unbesiegelte Reinschrift. Sie wurde wahrscheinlich wegen einer Korrektur und einer Rasur verworfen, die wegen der falschen Einreihung der Worte zu jagen im ersten Satz notwendig war. Regesten: Staatsarchiv Marburg, Ziegenhainer Repertorium III, fol. 9; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1637 Nr. 5870. - Regest
- Graf Philipp von Katzenelnbogen-Diez bekundet, daß er nicht berechtigt ist, im Häuser Wald, der unterhalb des Lorscher Walds bei Hausen gelegen ist, zu jagen, wenn er nicht die Erlaubnis von den Inhabern des Lorscher Waldes besitzt. Da nunmehr Pfalzgraf Friedrich bei Rhein diesen Wald innehat, bittet er ihn, ihm die Jagd im genannten Wald aus Gnade und nicht auf Grund irgendwelcher Rechte bis auf Widerruf zu gestatten.
Siegel des Ausstellers. -
Weitere Informationen
Die Urkunde ist undatiert, die Erlaubnis Pfalzgraf Friedrichs ist am 29. Februar 1476 ausgestellt.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
Niedernhausen (Lkr. Darmstadt-Dieburg) · Lorsch (Lkr. Bergstraße)
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16243 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16243> (Stand: 15.05.2024)