Regesten der Landgrafen von Hessen
1445 Januar 18
Johann von Ziegenhain erhält Ziegenhain und Nidda als Lehen
Regest-Nr. 6220
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 370 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 34, Nr. 9〉. Stückbeschreibung: Membran und Schrift so vermodert, daß nur wenige Worte zu lesen sind (lt. Findbuch). Siegel: Siegel liegt gut erhalten bei (lt. Findbuch). Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 14, Nr. 60, Bl. 161v-162 und Staatsarchiv Marburg, Kopiar 21, Nr. 27 Bl. 136. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 673, Nr. 1778 und S. 1028 Nr. 2558. - Regest
- Graf Johann von Ziegenhain bekundet, daß er dem Landgraf Ludwig [I.] von Hessen seine Grafschaften Ziegenhain und Nidda aufgetragen und von ihm als Lehen zurückerhalten hat. Sie sollen, wenn er ohne leibliche Lehnserben stirbt, dem Landgrafen als rechtem Erbherrn zufallen und alle Mannschaften, Schlösser und Städte beider Grafschaften, verpflichtet sein, dem Landgrafen die Erbhuldigung zu leisten. Der Graf bekundet, daß er demgemäß noch zu seinen Lebzeiten alle seine Mannschaften, Schlösser und Städte darauf verpflichtet hat, damit dem Anfall der Grafschaften nach seinem erbenlosen Tode kein Eintrag geschehe.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
Uff montag nach sancti Anthonii tag 1445.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Grafen · Lehen, Auftrag als · Erbmannlehen · Lehenserben, leibliche · Erbherren · Lehen, Heimfall von · Mannschaften · Schlösser · Burgen · Städte · Erbhuldigungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6220 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6220> (Stand: 02.05.2024)