Regesten der Landgrafen von Hessen
1506 April 19
Wilhelm II. erlässt der Stadt Limburg den Weinzoll
Regest-Nr. 5053
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 209, Bl. 187v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 616 Nr. 1611. - Regest
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm II. bekundet, nachdem er von König Maximilian einen Weinzoll dergestalt erhalten hat, daß er von jedem Fuder Wein, das zu Lande durch sein Fürstentum geführt wird, 1 fl. Zoll erheben kann, daß Bürgermeister und Rat der Stadt Limburg ihn nun um Erlaß dieses Zolles gebeten und dafür auch die Fürbitte des Erzbischof Jakob von Trier erhalten haben. Infolgedessen befreit er sie für die nächsten 3 Jahre von diesem Weinzoll für denjenigen Wein, den sie in der Stadt verschenken und verbrauchen und nicht weiterführen lassen, an den Zollstätten zu Freiendiez, Altendiez und Heisterbach, wobei sie sich jedes Mal gegenüber den Zöllnern auf Grund dieser Befreiung ausweisen müssen, worauf sie die üblichen Zollzettel und -zeichen erhalten sollen, als ob sie den Wein verzollt hätten.
Sekret des Ausstellers.
Marburg am Sonntag Quasimodogeniti 1506. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Maximilian I., Kaiser · Trier, Erzbischöfe, Jakob II. von Baden
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Weitere Orte
Marburg · Trier, Erzbischöfe · Limburg · Freiendiez, Zoll · Altendiez (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz), Zoll · Heisterbach, Zoll
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Sachbegriffe
Könige · Weinzölle · Zölle, Befreien von · Zollstätten · Wein · Bürgermeister · Räte · Städte · Erzbischöfe · Zöllner · Zollzettel · Zollzeichen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5053 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5053> (Stand: 04.05.2024)