Regesten der Landgrafen von Hessen
1464 August 12
Landgraf Heinrich bestätigt den Einwohnern von Kellerberg und Battenberg ihre hergebrachten Rechte
Regest-Nr. 16497
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3150 〈Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Nachtrag 2, Nr. 304〉. - Regest
- Landgraf Heinrich von Hessen bekundet, daß Erzbischof Adolf von Mainz ihm [1464 Mai 6] für die Schulden über 30000 fl., die sein Vorgänger Erzbischof Diether von Mainz in Hessen gemacht hat, sowie die Einlösung der Pfandschaften in Höhe von 10000 fl. die Burgen und Städte Kellerberg, Battenberg, Rosenthal, Mellnau und Wetter zur Hälfte verkauft hat. Mainz behält aber in den genannten Burgen und Städten die Öffnungsrechte.
Nachdem Landgraf Heinrich nun für 2200 fl. Kellerberg und Battenberg ausgelöst hat, haben ihm die Amtmänner, Pförtner, Turmhüter, Wächter, Bürgermeister und Bürger der Orte gehuldigt. Er bestätigt ihnen hiermit, daß er sie bei ihren alten, hergebrachten Rechten belassen wird. Er bestätigt ihnen auch, daß alle Burgmannen und Einwohner im Fall einer Öffnung der Stadt für Mainz diesem Hilfe leisten können.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
1464 am sontag nach laurencii.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
Mainz, Erzbischöfe, Adolf II. von Nassau · Mainz, Erzbischöfe, Diether von Isenburg
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Weitere Orte
Kellerberg (Lkr. Waldeck-Frankenberg) · Battenberg (Lkr. Waldeck-Frankenberg) · Rosenthal (Lkr. Waldeck-Frankenberg) · Mellnau (Lkr. Marburg-Biedenkopf) · Wetter (Lkr. Marburg-Biedenkopf)
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Sachbegriffe
Verkäufe · Huldigungen · Bürger · Bürgermeister · Turmhüter · Pförtner · Wächter · Amtmänner · Burgmannen · Öffnungsrechte
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
am Original
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 16497 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/16497> (Stand: 08.05.2024)