Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1473 Juni 3

Heinrich III. stimmt der Übergabe Limburg, Molsbergs und Brechen zu

Regest-Nr. 9701

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 115. Mit Siegel.
Regesten: Schüler, Niederbrechen, S. 9; Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2#demandt19542
Regest
Limburg. - Landgraf Heinrich von Hessen willigt ein, daß sein Schwiegervater (swehir) Graf Philipp von Katzenelnbogen den vierten Teil an den Schlössern, Städten und Orten (sloßen, steten und debeln) Limburg, Molsberg und Brechen, den er von ihm und dem Grafen Bernhard von Solms pfandweise innehat, an Ottilie von Nassau, Gräfin zu Thierstein, in der gleichen Weise übergibt, wie es der +Graf von Solms und Graf Philipp bisher innegehabt haben. Obwohl der Pfandbrief, den Graf Philipp vom Landgrafen darüber hat, nichts über eine weitere Übertragung der Pfandschaft besagt, gibt er doch seine Einwilligung dazu, behält sich aber den jederzeitigen Rückkauf für 6000 fl. vor.
Siegel des Ausstellers.
Geg. des donnerstagis nach dem sontage Exaudi 1473.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I. · Solms-Braunfels, Grafen, Bernhard II. · Thierstein, Grafen, Ottilie, Frau Oswalds I., verw. Gräfin von Katzenelnbogen, geb. Gräfin von Nassau

Weitere Orte

Limburg · Nassau, Grafen · Thierstein, Grafen · Katzenelnbogen, Grafen · Molsberg · Brechen · Solms, Grafen

Sachbegriffe

Schwiegerväter · Pfandschaften · Pfänder, Einwilligung zur Weitergabe · Städte · Schlösser · Burgen · Pfandbriefe · Rückkaufrechte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9701 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9701> (Stand: 28.04.2024)