Regesten der Landgrafen von Hessen
(1500 März 20)
Oberwesel bestätigt die Erneuerung ihres Vertrages mit Wilhelm II.
Regest-Nr. 4797
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 28, Bl. 46v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 561, Nr. 1430. - Regest
- Bürgermeister, Schöffen, Rat, Bürger und Gemeinden der Stadt und Mark Oberwesel bekunden, daß ihnen durch Vermittlung des Königs der +Landgraf Wilhelm [III.] von Hessen die Verträge, die sie von der Grafschaft Katzenelnbogen hergebracht haben, bestätigt hat und daß diese Bestätigung nunmehr durch Landgraf Wilhelm II. von Hessen erneuert worden ist. Dagegen haben sie sich verpflichtet, sich gemäß diesem Vertrag zu verhalten und dazu dem Landgrafen zu Weihnachten 100 rheinische Goldgulden Frankfurter Währung zu zahlen.
- Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Schöffen · Räte · Bürger · Gemeinden · Vermittlungen · Schiedsrichter · Streitigkeiten · Schiedsgerichte · Könige · Verträge · Grafschaften · Verträge, Bestätigung von · Goldgulden · Währungen, Rheinische Goldgulden · Währungen, Frankfurter · Zahltermine
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4797 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4797> (Stand: 04.05.2024)