Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

(1500 März 20)

Oberwesel bestätigt die Erneuerung ihres Vertrages mit Wilhelm II.

Regest-Nr. 4797

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 28, Bl. 46v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 561, Nr. 1430.
Regest
Bürgermeister, Schöffen, Rat, Bürger und Gemeinden der Stadt und Mark Oberwesel bekunden, daß ihnen durch Vermittlung des Königs der +Landgraf Wilhelm [III.] von Hessen die Verträge, die sie von der Grafschaft Katzenelnbogen hergebracht haben, bestätigt hat und daß diese Bestätigung nunmehr durch Landgraf Wilhelm II. von Hessen erneuert worden ist. Dagegen haben sie sich verpflichtet, sich gemäß diesem Vertrag zu verhalten und dazu dem Landgrafen zu Weihnachten 100 rheinische Goldgulden Frankfurter Währung zu zahlen.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Oberwesel · Katzenelnbogen, Grafschaft · Frankfurt, Währung

Sachbegriffe

Bürgermeister · Schöffen · Räte · Bürger · Gemeinden · Vermittlungen · Schiedsrichter · Streitigkeiten · Schiedsgerichte · Könige · Verträge · Grafschaften · Verträge, Bestätigung von · Goldgulden · Währungen, Rheinische Goldgulden · Währungen, Frankfurter · Zahltermine

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4797 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4797> (Stand: 25.04.2024)