Zeitgeschichte in Hessen - Daten · Fakten · Hintergründe
Neue Tarifordnung für Angestellte in Ministerien, 6. Mai 1952
Das hessische Kabinett beschließt, dass Angestellte in den hessischen Ministerien nicht mehr nach Vergütungsgruppe IX der Tarifordnung bezahlt werden. Die unterste Vergütungsgruppe bildet die Gruppe VIII, was ein Gehalt von 200 bis 320 DM monatlich bedeutet.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 7.5.1952, S. 4
- Empfohlene Zitierweise
- „Neue Tarifordnung für Angestellte in Ministerien, 6. Mai 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4059> (Stand: 13.12.2018)