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Regesten der Grafen von Ziegenhain
1446 Januar 20
Abt Konrad von Hersfeld bestätigt die Belehnung Landgraf Ludwigs I. von Hessen
Regest-Nr. 618
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar K 12, Nr. 47, Bl. 108-111. Regesten: Demandt, Landgrafenregesten 2.1, S. 543, Nr. 1376. - Regest
- Abt Konrad von Hersfeld bekundet, dass der verstorbene Abt Albrecht von Hersfeld den Landgraf Ludwig [I.] mit allen Lehen und Gütern, die das Stift Hersfeld in der Grafschaft Ziegenhain besitzt und Graf Johann [II.] von Ziegenhain und Nidda zu Lehen gehabt hat, zu rechten Mannlehen belehnt hat, wie es die mit dem großen Abts- und Konventssiegel besiegelte Urkunde des Abtes Albrecht beinhaltet. Es folgt die Belehnungsurkunde Abt Albrechts für Landgraf Ludwig von 1434 Mai 7 (Kopiar 12 Nr. 42 = Demandt, Regesten 2.1, Nr. 1371). Siegler: der Aussteller zusammen mit Dechant, Prälaten und Konvent. 1446 uff sancti Sebastiani tag.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Siegel, äbtische · Äbte · Belehnungsurkunden · Grafschaften · Güter · Landgrafen · Lehen, passiv · Lehnswesen · Mannlehen · Stifte
- Textgrundlage
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Regest
Demandt, Landgrafenregesten 2.1, S. 543, Nr. 1376.
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 618 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/618> (Stand: 06.05.2026)

