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Regesten der Grafen von Ziegenhain
1426 November 11
Erzbischof Konrad behält sich ein Vorkaufsrecht an der Hälfte des Amtes Staufenberg vor
Regest-Nr. 153
- Überlieferung
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Abschriften: Würzburg, Ingrossaturbuch 17 fol. 380v. Regesten: Regestensammlg. LA Marburg, Nr. 2704. - Regest
- Treysa. - Erzbischof Konrad [III. von Dhaun] von Mainz behält sich eine Art Vorkaufsrecht vor an der Ziegenhainischen Hälfte des Amts Staufenberg; hinzugefügt zur Urkunde des Grafen Johann II. von Ziegenhain vom 1426 Juli 19 Datum Treysa in die beati Martini episcopi [Vgl. ID 152]
- Nachweise
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Ausstellungsort
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Vorkaufsrechte, Einräumung von · Zusätze · Vereinbarungen · Verträge · Verträge, Zusätze zu · Erzbischöfe
- Textgrundlage
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Regest
Regestensammlg. LA Marburg, Nr. 2704.
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 153 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/153> (Stand: 05.05.2026)

