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Regesten der Grafen von Ziegenhain

1445 März 12

Huldigung der Stadt Gemünden an der Wohra nach vorangegangener Verpfändung an Landgraf Ludwig I. von Hessen

Regest-Nr. 1312

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. / Papier, deutsch; Abschrift undatiert, ca. 16./17. Jahrhundert.
Regest
Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Gemünden an der Wohra (Gemunden an der ware) bekunden, dass sie, nachdem Graf Johann [II.] von Ziegenhain (Ziegiennhain) und Nidda (Nidde) die Stadt an Landgraf Ludwig [I.] von Hessen verpfändet hat, dem Landgrafen, auf Geheiß Graf Johanns, Huldigung und Gelübde aussprechen. Siegler: die Aussteller. Geben in dem Jaren unseres hern dunsent vierhundert in dem funff und viertzigisten jare uf sent Gregoringstag des heiligein babstis.
Nachweise

Aussteller

Gemünden an der Wohra, Stadt

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Siegler

Gemünden an der Wohra, Stadt

Weitere Personen

Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Weitere Orte

Gemünden an der Wohra, Bürgermeister · Gemünden an der Wohra, Schöffen · Gemünden an der Wohra Rat · Hessen, Landgrafen

Sachbegriffe

Städte, Verpfändungen von · Städte, Verkäufe von · Huldigungen · Verpfändungen · Landgrafen · Territorialherren · Stadtherren · Bürgermeister · Schöffen · Räte

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1312 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1312> (Stand: 04.05.2026)