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Regesta of the Counts of Ziegenhain
Huldigung der Stadt Gemünden an der Wohra nach vorangegangener Verpfändung an Landgraf Ludwig I. von Hessen
Regest-Nr. 1312
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. / Papier, deutsch; Abschrift undatiert, ca. 16./17. Jahrhundert. - Regestum
- Bürgermeister, Schöffen und Rat der Stadt Gemünden an der Wohra (Gemunden an der ware) bekunden, dass sie, nachdem Graf Johann [II.] von Ziegenhain (Ziegiennhain) und Nidda (Nidde) die Stadt an Landgraf Ludwig [I.] von Hessen verpfändet hat, dem Landgrafen, auf Geheiß Graf Johanns, Huldigung und Gelübde aussprechen. Siegler: die Aussteller. Geben in dem Jaren unseres hern dunsent vierhundert in dem funff und viertzigisten jare uf sent Gregoringstag des heiligein babstis.
- References
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Granter
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Recipient
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Name of Seal's Owner
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Other Persons
Ziegenhain, Grafen, Johann II. · Hessen, Landgrafen, Ludwig I.
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Other Places
Gemünden an der Wohra, Bürgermeister · Gemünden an der Wohra, Schöffen · Gemünden an der Wohra Rat · Hessen, Landgrafen
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Keywords
Städte, Verpfändungen von · Städte, Verkäufe von · Huldigungen · Verpfändungen · Landgrafen · Territorialherren · Stadtherren · Bürgermeister · Schöffen · Räte
- Text Basis
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Regestum
BT
- Citation
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1312 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/zig/id/1312> (Stand: 05.05.2026)


