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Regesten der Grafen von Ziegenhain

1393 März 31

Herbold, Rave und Johann von dem Canstein schwören Graf Gottfried VIII. Urfehde

Regest-Nr. 1204

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum.
Stückbeschreibung: Pergament.
Siegel: 3 Siegel anhängend.
Regest
Herbolt Rauen van dem Canstene bekundet mit seinen Söhnen Rauen und Johann, dass sie in keiner Weise mehr gegen Graf Gottfried [VIII.] von Ziegenhain (Czyginhagen) und Nidda (Nyedde) und Graf Adolf von Waldeck (Waldecke) vorgehen und ihnen Schaden zufügen werden. Siegler: die Aussteller. Datum anno domini M CCC Nonagesimo tertio feria secunda post palmarum.
Nachweise

Aussteller

Canstein, Herbold von dem · Canstein, Rave von dem · Canstein, Johann von dem

Siegler

Canstein, Herbold von dem · Canstein, Rave von dem · Canstein, Johann von dem

Weitere Personen

Ziegenhain, Grafen, Gottfried VIII. · Waldeck, Grafen, Adolf

Weitere Orte

Waldeck, Grafen

Sachbegriffe

Urfehden · Fehdeverzicht · Fehden · Urfehdebriefe · Friedensversprechen · Rachehandlungen, Verzicht auf · Eide · Schwüre · Siegel

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 1204 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1204> (Stand: 06.05.2026)