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Regesten der Grafen von Ziegenhain
Herbold, Rave und Johann von dem Canstein schwören Graf Gottfried VIII. Urfehde
Regest-Nr. 1204
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum. Stückbeschreibung: Pergament. Siegel: 3 Siegel anhängend. - Regest
- Herbolt Rauen van dem Canstene bekundet mit seinen Söhnen Rauen und Johann, dass sie in keiner Weise mehr gegen Graf Gottfried [VIII.] von Ziegenhain (Czyginhagen) und Nidda (Nyedde) und Graf Adolf von Waldeck (Waldecke) vorgehen und ihnen Schaden zufügen werden. Siegler: die Aussteller. Datum anno domini M CCC Nonagesimo tertio feria secunda post palmarum.
- Nachweise
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Aussteller
Canstein, Herbold von dem · Canstein, Rave von dem · Canstein, Johann von dem
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Siegler
Canstein, Herbold von dem · Canstein, Rave von dem · Canstein, Johann von dem
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Weitere Personen
Ziegenhain, Grafen, Gottfried VIII. · Waldeck, Grafen, Adolf
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Urfehden · Fehdeverzicht · Fehden · Urfehdebriefe · Friedensversprechen · Rachehandlungen, Verzicht auf · Eide · Schwüre · Siegel
- Textgrundlage
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Regest
BT
- Zitierweise
- Ziegenhainer Regesten online Nr. 1204 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/1204> (Stand: 06.05.2026)


