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Regesten der Landgrafen von Hessen

1480 Juni 12

Belehnung des Konrad von Sickingen mit Gütern zu Heidesheim und Berkheim

Regest-Nr. 9283

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Inseriert in Urkunde vom gleichen Tag: Staatsarchiv Marburg, Extradenda München, Nr. 93 (Altsignatur: Hess. Lehensreverse).
Regesten: (http://www.midosa.de/beispiele/urkunden/t1480_6#93).
Regest
Heinrich Landgraf von Hessen belehnt den Konrad von Sickingen mit den Gütern zu Heidisheim und allem Zubehör sowie mit dem Gut zu Berkheim.
Siegelankündigung: Heinrich Landgraf von Hessen.
Der geben ist am Montag nach Sant Barnabetag apostoli anno Domini millesimo quadringentesimo ocutagesimo-.
Nachweise

Weitere Personen

Sickingen, Konrad von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Heidesheim · Berkheim

Sachbegriffe

Lehensurkunden · Lehen · Belehnungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

midosa.de

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9283 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9283> (Stand: 27.06.2026)