Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen
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Regesten der Landgrafen von Hessen

1480 Juni 12

Lehnsrevers des Konrad von Sickingen über Güter zu Heidesheim

Regest-Nr. 9282

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Extradenda München, Nr. 93 (Altsignatur: Hess. Lehensreverse). Pergament, 1 Siegel.
Regesten: (http://www.midosa.de/beispiele/urkunden/t1480_6#93).
Regest
Konrad von Sickingen bekennt, dass er von Landgraf Heinrich zu Hessen mit den Gütern zu Heidesheim belehnt wurde und führt hierüber die Originalurkunde im Wortlaut an.
Siegelankündigung: Konrad von Sickingen.
Der gegeben ist uff den tag und im jare wie obgeschrieben stehit (d.h. 1480 Juni 12).
Nachweise

Weitere Personen

Sickingen, Konrad von · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Weitere Orte

Heidesheim

Sachbegriffe

Lehensreverse · Lehen · Belehnungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

midosa.de

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9282 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9282> (Stand: 27.06.2026)