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Regesten der Landgrafen von Hessen

(1423 Februar 15)

Ludwig I. lässt Gefangene gegen Urfehde frei

Regest-Nr. 8890

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Stadtarchiv Mühlhausen, Notelbuch II, Bl. 22.
Regesten: Urkunden der Markgrafen von Meissen Abt. B 4, S. 155 Nr. 259.
Regest
Landgraf Ludwig [I.] von Hessen teilt dem Landgrafen (Friedrich d.J. [von Thüringen]) mit, daß er auf seine wiederholten Schreiben wegen der Gefangenen seinen Amtmann zu Eschwege Hermann Diethe angewiesen habe, sie loszusagen, uff eyne alde orfede, und bittet, ihm ein Roß mit Sattel und sterne zu leihen und nach Eschwege an Diethe zu schicken; er wollees verwahren lassen und zurückschicken.
Datum Cassil secunda feria ante festum beati Petri ad cathedram.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Thüringen, Landgrafen, Friedrich IV. der Friedfertige · Diede, Hermann [II.]

Weitere Orte

Thüringen, Landgrafen · Meißen, Markgrafen · Eschwege, Amtmänner · Eschwege

Sachbegriffe

Gefangene, Lossagen von · Urfehden · Briefe · Amtmänner · Pferde, geliehene · Sättel · Pferde, Sättel für

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

UB Markgrafen von Meißen 4

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8890 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8890> (Stand: 15.05.2026)