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Regesten der Landgrafen von Hessen
1494 April 9
Schadloshaltungsurkunde für die Stadt Treysa
Regest-Nr. 8624
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Repertorium, Depositum Stadt Treysa. Regesten: Zimmermann, Zentralverwaltung Oberhessens, S. 360. - Regest
- Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er die Stadt Treysa wegen 50 Rheinischen Gulden jährlichen Zinses für 1.000 Gulden Hauptgeld an Johann Clauer den Alten schadlos halten wird.
- Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Städte · Bürgschaften · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Zinsen, jährliche · Hauptgelder · Schadlosbriefe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Regestensammlung Wolf
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8624 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8624> (Stand: 13.05.2026)

