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Regesten der Landgrafen von Hessen

1494 April 9

Schadloshaltungsurkunde für die Stadt Treysa

Regest-Nr. 8624

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Repertorium, Depositum Stadt Treysa.
Regesten: Zimmermann, Zentralverwaltung Oberhessens, S. 360.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er die Stadt Treysa wegen 50 Rheinischen Gulden jährlichen Zinses für 1.000 Gulden Hauptgeld an Johann Clauer den Alten schadlos halten wird.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Clauer, Johann

Weitere Orte

Treysa, Stadt

Sachbegriffe

Städte · Bürgschaften · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische · Zinsen, jährliche · Hauptgelder · Schadlosbriefe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Regestensammlung Wolf

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8624 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8624> (Stand: 13.05.2026)