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Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 Februar 20

Johann von Kleve erhält den Gebnerhof bei Soest

Regest-Nr. 8374

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Düsseldorf, Kleve-Mark. Urkunden, Nr. 2623. Mit 2 Siegeln.
Regest
Erzbischof Hermann von Köln und Landgraf Wilhelm [III.] überlassen für 2.000 Gulden dem Herzog Johann von Kleve den Gebnerhof bei Soest, jedoch auf Wiederlöse nach ihrem Tod.
Nachweise

Weitere Personen

Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Kleve, Herzöge, Johann II.

Weitere Orte

Kleve, Herzöge · Köln, Erzbischöfe · Soest, Gebnerhof

Sachbegriffe

Erzbischöfe · Verkäufe · Wiederkaufsrechte · Flurnamen · Herzöge

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Regestensammlung Wolf

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8374 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8374> (Stand: 08.05.2026)