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Regesten der Landgrafen von Hessen

1498 Mai 10

Das Dorf Trohe darf sein Vieh im Fernwalt weiden

Regest-Nr. 6360

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 127, Bl. 85.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 719 Nr. 1911.
Regest
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] gestattet dem Dorf Trohe (Drahe), den landgräflichen Wald, genannt Fernwalt, mit ihrem Vieh 3 Jahre lang nacheinander zu nutzen, wofür sie jährlich zu Martini 3 fl. an den Rentmeister zu Gießen zahlen sollen.
Siegel des Ausstellers, rückseitig aufgedrückt.
Marburg fritags nach Jubilate a. etc. 98.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Trohe, Dorf · Fernwalt · Gießen, Rentmeister

Sachbegriffe

Dörfer · Wälder, landgräfliche · Viehweiden · Rentmeister · Mieten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6360 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6360> (Stand: 28.05.2026)