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Regesta of the Landgraves of Hesse
1498 Mai 10
Das Dorf Trohe darf sein Vieh im Fernwalt weiden
Regest-Nr. 6360
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 127, Bl. 85. Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 719 Nr. 1911. - Regestum
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] gestattet dem Dorf Trohe (Drahe), den landgräflichen Wald, genannt Fernwalt, mit ihrem Vieh 3 Jahre lang nacheinander zu nutzen, wofür sie jährlich zu Martini 3 fl. an den Rentmeister zu Gießen zahlen sollen.
Siegel des Ausstellers, rückseitig aufgedrückt.
Marburg fritags nach Jubilate a. etc. 98. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Dörfer · Wälder, landgräfliche · Viehweiden · Rentmeister · Mieten
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.2
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6360 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6360> (Stand: 29.05.2026)

