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Regesta of the Landgraves of Hesse

1498 Mai 10

Das Dorf Trohe darf sein Vieh im Fernwalt weiden

Regest-Nr. 6360

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 127, Bl. 85.
Regesta: Demandt, Regesten 2, S. 719 Nr. 1911.
Regestum
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] gestattet dem Dorf Trohe (Drahe), den landgräflichen Wald, genannt Fernwalt, mit ihrem Vieh 3 Jahre lang nacheinander zu nutzen, wofür sie jährlich zu Martini 3 fl. an den Rentmeister zu Gießen zahlen sollen.
Siegel des Ausstellers, rückseitig aufgedrückt.
Marburg fritags nach Jubilate a. etc. 98.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Other Places

Trohe, Dorf · Fernwalt · Gießen, Rentmeister

Keywords

Dörfer · Wälder, landgräfliche · Viehweiden · Rentmeister · Mieten

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.2

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 6360 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/6360> (Stand: 29.05.2026)