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Regesten der Landgrafen von Hessen

1498 Januar 4

Wilhelm III. gestattet den Verkauf einer Jahresgülte

Regest-Nr. 6350

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 113, Bl. 77.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 714 Nr. 1897.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] gestattet genannten Gießener Bürgern, Herrn Dietrich von Cleen, Komtur der Deutschordensballei Marburg, und seinem Hause 3 fl. Jahresgülte von 60 fl. Kapital aus ihren Gütern in und vor Gießen zu verschreiben, unangesehen des vorhergegangenen landgräflichen Statuts (status). Sie müssen jedoch diese 3 fl. in den nächsten 3 Jahren wiedereinlösen, sonst fällt das Wiedereinlösungsrecht an den Landgrafen.
Sekret des Ausstellers, rückseitig aufgedrückt.
Am donrstage nach des nuwen Joris tage a. d. etc. 98.
Ein solches Statut findet sich in der Marburger Kopiarüberlieferung allerdings nicht.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Cleen, Dietrich von

Weitere Orte

Marburg, Deutschordensballei · Gießen · Gießen, Bürger

Sachbegriffe

Bürger · Komture · Deutschordensballeien · Gülten · Jahresgülten · Renten · Güter · Verschreibungen · Wiederkaufsrechte · Wiederkaufspflichten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6350 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6350> (Stand: 27.05.2026)