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Regesten der Landgrafen von Hessen

1496 Oktober 1

Wilhelm III. übernimmt die Rentenzahlungen an Asmus Döring

Regest-Nr. 6281

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 50 Bl. 38.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 693 Nr. 1834.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß sich die Stadt Nidda zur Zahlung einer jährlichen Rente von 30 fl. halb zu Walpurgis und halb auf Michaelis an Asmus Döring verpflichtet hat. Der Kaufpreis betrug 600 fl. Der Landgraf verpflichtet sich, diese Rente durch seinen Niddaer Rentmeister aus den dortigen landgräflichen Erbgülten und Gefällen bezahlen zu lassen und die Stadt deshalb auch sonst in jeder Weise schadlos zu halten.
Siegel des Ausstellers.
Uff sonnabent nach sant Michels tag a. d. 1496.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Döring, Erasmus [I.]

Weitere Orte

Nidda, Stadt · Nidda, Rentmeister

Sachbegriffe

Städte · Renten, jährliche · Zahltermine · Verkäufe · Rentmeister · Erbgülten · Gefälle

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6281 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6281> (Stand: 21.05.2026)