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Regesten der Landgrafen von Hessen
1373 Juni 9
Erbverbrüderung zwischen Landgrafen von Hessen und den Markgrafen von Meißen
Regest-Nr. 6042
- Überlieferung
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Regesten: Regesta Imperii 8 S. 594 Nr. R 573. (nach: Urkundenbuch der Herzöge von Braunschweig 4). - Regest
- [Eschwege-.] Friedrich, Balthasar und Wilhelm, Landgrafen zu Thüringen und Markgrafen zu Meißen schließen mit Heinrich und Hermann Landgrafen ein Bündnis und eine Erbverbrüderung für den Fall, dass der eine oder andere Teil ohne rechte Leibeslehenserben mit Tod abgingen.
- Nachweise
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Weitere Personen
Meißen, Markgrafen, Friedrich III. der Strenge · Meißen, Markgrafen, Wilhelm I. der Einäugige · Thüringen, Landgrafen, Balthasar · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Hessen, Landgrafen, Hermann II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Erbverbrüderungen · Bündnisse · Lehenserben · Erben, leibliche
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Regesta Imperii 8
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6042 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6042> (Stand: 08.05.2026)

