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Regesten der Landgrafen von Hessen
1312 Januar 26
Beurkundung der Aussagen der Schöffen von Grünberg
Regest-Nr. 596
- Überlieferung
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Drucke: Erörterung Freyensehen, S. 72 Nr. 3; Memoriale Freyensehn, S. 48 Nr. 24; Senckenberg, Selecta iuris 3, S. 537. Regesten: Scriba, Regesten Urkunden Hessen 2, Nr. 1006; Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 200 Nr. 557a. - Regest
- Landgraf Otto beurkundet die Aussage der Schöffen zu Grünberg über die Verpflichtungen des Dorfs Freienseen gegen den Edlen von Hanau.
Siegler: der Landgraf.
Datum: d. 1312 VII kal. Februarii. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Aussagen, Beurkundung von · Schöffen · Dörfer · Edle · Verpflichtungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 596 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/596> (Stand: 24.05.2026)

