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Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 Dezember 10
Konrad von Frankenstein erhält 10 fl. und 10 Pfund Heller Burglehnsgeld
Regest-Nr. 5552
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/5 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 229 Nr. 2517. - Regest
- Konrad von Frankenstein, der jährlich von Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren 10 fl. und 10 Pfund Heller zu Burglehen erhält, quittiert dem Landschreiber Hans von Zwingenberg über diesen Betrag.
Siegel des Ausstellers.
Uff dinstag nach concepcionis Marie a. etc. 93. - Nachweise
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Weitere Personen
Frankenstein, Konrad [II.] von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Tuchscherer von Zwingenberg, Hans
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5552 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5552> (Stand: 09.05.2026)

