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Regesten der Landgrafen von Hessen

1493 November 14

Johann von Lohrheim erhält 5 Pfund Mannlehensgeld

Regest-Nr. 5512

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 37a/5 (Provenienz: Darmstadt, Landschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 209/211 Nr. 2477.
Regest
Johann von Lohrheim sind jährlich zu Martini von Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren 5 Pfund Mannlehensgeld fällig, über deren Empfang er dem Landschreiber Hans von Zwingenberg quittiert.
Uf dornstag nach sant Marteßtag a. etc. 93.
Nachweise

Weitere Personen

Lohrheim, Johann von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Tuchscherer von Zwingenberg, Hans

Sachbegriffe

Zahltermine · Mannlehensgelder · Landschreiber · Quittungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5512 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5512> (Stand: 09.05.2026)