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Regesten der Landgrafen von Hessen
1493 Januar 25
Heinz und Lugkel Becker einigen sich wegen Ansprüchen
Regest-Nr. 5330
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/10 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit rückseitig aufgedrücktem Siegel. Rückvermerk: Wylhelm Hosen seligen noichgelaißen frauwen ful quitancie. Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 119 Nr. 2297. - Regest
- Heinz Becker, Bürger zu Ortenberg, und seine Frau Lugkel bekunden, daß sie sich wegen der Forderungen von Heinz Vorfahren und Luckels + Mann Wilhelm Hoyße wegen eines Pferdes und anderer Ansprüche geeinigt haben und dafür entschädigt worden sind.
Siegel der Stadt Ortenberg.
Am frytag nach Thymothey a. etc. 93.
Hose von Ockershausen? - Nachweise
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Weitere Personen
Becker, Heinz, Bürger in Ortenberg · Becker, Lugkel, Frau des Heinz, Witwe Wilhelm Hoyßes · Hoyße, Wilhelm
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürger · Ehefrauen · Witwen · Vorfahren · Ansprüche, Abgleich von · Schadensersatzleistungen · Witwen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Schriftgut 3
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5330 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5330> (Stand: 07.05.2026)

