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Regesten der Landgrafen von Hessen
1505 November 17
Die Stadt Umstadt darf weiterhin Zoll zur Erhaltung der Straßen erheben
Regest-Nr. 5026
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 182, Bl. 146. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 607 Nr. 1584. - Regest
- [Groß-Umstadt]. - Landgraf Wilhelm II. gestattet Bürgermeister und Rat zu Umstadt, die von ihrer früheren Herrschaft berechtigt waren, von jedem Malter Korn, das in Umstadt verkauft wurde, 2 Pfennig Zoll zur Unterhaltung der Wege, Brücken und anderer städtischer Belange zu erheben, auch in Zukunft diese Abgabe zu den genannten Zwecken einzuziehen.
Sekret des Ausstellers.
Groß-Umstadt (Omstadt) uff montag naich Martini 1505. - Nachweise
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Weitere Personen
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Räte · Herrschaften · Privilegien, Bestätigung der · Korn · Zölle · Zölle, zweckgebundene · Brücken, Erhalt von · Straßenbau · Belange, städtische
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5026 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5026> (Stand: 04.05.2026)

