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Regesta of the Landgraves of Hesse

1505 November 17

Die Stadt Umstadt darf weiterhin Zoll zur Erhaltung der Straßen erheben

Regest-Nr. 5026

Tradition | Regestum | Original Text | References | Text Basis | Citation
Tradition
Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 182, Bl. 146.
Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 607 Nr. 1584.
Regestum
[Groß-Umstadt]. - Landgraf Wilhelm II. gestattet Bürgermeister und Rat zu Umstadt, die von ihrer früheren Herrschaft berechtigt waren, von jedem Malter Korn, das in Umstadt verkauft wurde, 2 Pfennig Zoll zur Unterhaltung der Wege, Brücken und anderer städtischer Belange zu erheben, auch in Zukunft diese Abgabe zu den genannten Zwecken einzuziehen.
Sekret des Ausstellers.
Groß-Umstadt (Omstadt) uff montag naich Martini 1505.
References

Other Persons

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Other Places

Groß-Umstadt · Umstadt

Keywords

Bürgermeister · Räte · Herrschaften · Privilegien, Bestätigung der · Korn · Zölle · Zölle, zweckgebundene · Brücken, Erhalt von · Straßenbau · Belange, städtische

Text Basis

Document Particulars, Regestum

Demandt, Regesten 2.1

Citation
Landgrafen-Regesten online Nr. 5026 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5026> (Stand: 05.05.2026)