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Regesta of the Landgraves of Hesse
1505 November 17
Die Stadt Umstadt darf weiterhin Zoll zur Erhaltung der Straßen erheben
Regest-Nr. 5026
- Tradition
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Copies: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 182, Bl. 146. Regesta: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 607 Nr. 1584. - Regestum
- [Groß-Umstadt]. - Landgraf Wilhelm II. gestattet Bürgermeister und Rat zu Umstadt, die von ihrer früheren Herrschaft berechtigt waren, von jedem Malter Korn, das in Umstadt verkauft wurde, 2 Pfennig Zoll zur Unterhaltung der Wege, Brücken und anderer städtischer Belange zu erheben, auch in Zukunft diese Abgabe zu den genannten Zwecken einzuziehen.
Sekret des Ausstellers.
Groß-Umstadt (Omstadt) uff montag naich Martini 1505. - References
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Other Persons
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Other Places
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Keywords
Bürgermeister · Räte · Herrschaften · Privilegien, Bestätigung der · Korn · Zölle · Zölle, zweckgebundene · Brücken, Erhalt von · Straßenbau · Belange, städtische
- Text Basis
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Document Particulars, Regestum
Demandt, Regesten 2.1
- Citation
- Landgrafen-Regesten online Nr. 5026 <https://www.lagis-hessen.de/en/subjects/idrec/sn/lgr/id/5026> (Stand: 05.05.2026)

