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Regesten der Landgrafen von Hessen

1304 November 12

Heinrich I. überlässt Wolfhagen den Straßenzoll auf Zeit

Regest-Nr. 472

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Stadtarchiv Wolfhagen. Pergament. Bruchstück des landgräflichen Reitersiegels mit Rücksiegel.
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 161 Nr. 449.
Regest
Wolfhagen. - Landgraf Heinrich gewährt den Bürgern von Wolfhagen (Vulfhagen) das Recht, von jedem die Stadt passierenden Wagen oder Karren Fremder eine Beisteuer zum Bau oder zur Ausbesserung der Straßen während der Bauzeiten zu erheben, und zwar einen schweren Pfennig (denarius) von jedem Wagen, von jedem Karren einen Heller (obulus). Ruht der Straßenbau, so verliert diese Urkunde ihre Gültigkeit.
Datum: d. Vulfh(agen) 1304 in crastino b. Martini yemalis.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich I.

Weitere Orte

Wolfhagen · Wolfhagen, Bürger

Sachbegriffe

Bürger · Zölle · Beisteuern · Straßen, Ausbesserung von · Pfennige, schwere · Währungen, schwere Pfennige · Wagen · Karren

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 472 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/472> (Stand: 08.05.2026)